Kommentar Der von Keller4 angenommene PersonennameWolfo5 sowie das Appellativ ahd.wolf ›Wolf‹6 müssen abgelehnt werden, da eine reduzierte Aussprache der Flexion zu dieser Zeit eher unwahrscheinlich ist. Reitzenstein nennt die PersonennamenWolfar7 undWolfer8, wobei-ar/-er im Oberdeutschen jedoch selten belegt ist.